Gemeinderat am 5.10.2023

  • Finanzzwischenbericht 2023
  • Stadtwerke Heilbronn GmbH
  • Bodensee-Wasserversorgung
  • Zweitwohnungssteuer
  • Radverkehrsanlagen
  • Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse/Lerchenbergtunnel
  • BBauPl Sontheimer Landwehr
  • Abwasser- und Abfallgebühren


StR Alfred Dagenbach zu DS 221 – Finanzzwischenbericht 2023

[Anrede]

Es wäre zunächst vermessen, das vorläufige Ergebnis des Jahres 2022 nicht positiv zur Kenntnis nehmen zu wollen, dennoch müssen wir bis zur endgültigen Beurteilung noch die Vorlage der Feststellung des Jahresabschlusses dazu im Dezember abwarten.
Was die Entwicklung der Planungsgrundlagen für das laufende Jahr betrifft, so begrüßen wir es zunächst, daß in besonderen Maße auf die Risiken durch noch nicht beschlossene, aber absehbaren Steuerrechtsänderungen hingewiesen wird, die insbesondere zu Ausfällen bei der Gewerbesteuer führen können, wobei auch die weitere Entwicklung der Inflationsrate eine unbekannte Größe ist.
Dazu hin prognostiziert unsere Finanzverwaltung nach derzeitigem Stand in diesem Jahr ein Defizit von rund 13,5 Millionen Euro, wobei uns als Trostpflaster lediglich die Feststellung übrig bleibt, daß es besser zu werden scheint, als die ursprünglich befürchteten 21 Millionen Euro Defizit.
Da auch für kommende Jahre nach unserer Ansicht nicht mit einer Verbesserung der finanziellen Lage zu rechnen sein wird, halten wir das in der Drucksache genannten Fazit durchaus für gerechtfertigt, daß sich der Gemeinderat der Frage nach einer Priorisierung im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Verwaltung stellen muß.
Zum Schluß möchte ich es nicht versäumen, unseren Dank an alle Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu richten.


StR Alfred Dagenbach zu DS 233/251 – Stadtwerke Heilbronn GmbH

[Anrede]

Ich mache es kurz und halte keine vorgezogene Haushaltsrede, sondern beschränke mich auf das Wesentliche.
Wir nehmen das positive Jahresergebnis der Stadtwerke Heilbronn GmbH gerne zur Kenntnis, bedanken uns bei allen Mitarbeitern und der Geschäftsleitung und stimmen der Drucksache 233 selbstverständlich insbesondere im Zusammenhang mit der im Geschäftsbericht auch genannten Situation mit einer ansteigende Inflation, dem Ukraine-Konflikt und den Energiepreiserhöhungen samt Lieferproblemen und Fachkräftemangel gut gemeisterten Lage ebenso zu, wie der in Drucksache 251 beantragten notwendigen Kapitalerhöhung um 3 Millionen Euro.


StR Alfred Dagenbach zu DS 253 – Projekt „Zukunftsquelle“ des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung (BWV)

[Anrede]

Vorbehaltlich einer möglichen anderen Beschlußlage gebe ich zu Protokoll:
Aus unserer Sicht gibt es zum Projekt „Zukunftsquelle“des Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung keine Alternative, ist doch ausreichend gutes Wasser zu haben das wichtigste Lebensmittel, dass es auf der Erde gibt.
Dennoch muß es unsere Aufgabe als Bürgervertreter sein, Sorge dafür zu tragen, daß die damit verbundene künftige Erhöhung des Wasserpreises im Rahmen bleiben wird.
Wasser ist als Allgemeingut deshalb auch kostendeckend weiterzugeben und darf deshalb nicht der Verlockung einer Gewinnmaximierung anheim fallen.
Wir können zum Glück auch auf ausreichende Reserven in unserem eigenen Stadtgebiet zurückgreifen und haben dies auch vor.
Dabei gilt es aber zu beachten, daß dieses Wasser härter und nitratreicher und damit nicht der Qualität des Bodenseewassers entspricht, weshalb wir dafür plädieren, es entweder grundsätzlich dem Bodenseewasser beizumischen oder den Wasserpreis der Qualität entsprechend anzupassen.


StR Alfred Dagenbach zu DS 218 – Zweitwohnungssteuer

[Anrede]

Daß die Zweitwohnungssteuer durchaus Sinn macht, ergibt sich nicht erst aus der Drucksache, sondern ist auch der Gerechtigkeit zuzuordnen, denn es kann nicht sein, daß ein Teil der Bürger ohne eigenen Beitrag von der von den übrigen Bürgern bezahlten Infrastruktur profitiert.
Wenn man weiß – und das wurde schon mehrfach betont -, daß unsere Stadt pro Einwohner eine Zuweisung von 1.000 € als Zuweisungen nach dem Finanzausgleich des Landes erhält, dann können wir dem Klientel-Antrag der Grünen zur Befreiung der dual Studierenden von der Zweitwohnungssteuer nicht zustimmen.
Es wäre für die Grünen angebrachter gewesen, ihr Klientel auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß sie ihre Abgabe am Besten dadurch vermeiden können, indem sie ihren Hauptwohnsitz auch an ihrem Wohnort, nämlich Heilbronn, anmelden.
Wer das nicht möchte, muß dann halt nachrechnen, was für ihn das Günstigste ist.
Aber zu Lasten braver Steuerzahler geht das nicht mit uns.


StR Alfred Dagenbach zu DS 194 – Radverkehrsanlagen

[Anrede]

Wir sollen der Drucksache 194 zum Thema Radverkehr samt Prioritätenliste zum weiteren Ausbau der Radverkehrsanlagen in Heilbronn im Sinne einer Arbeitsplanung zur Kenntnis nehmen.
Das heißt, wir haben sie so hinzunehmen, wie sie vorgelegt wird.
Das wäre alles recht und gut, wenn wir es hier nicht inzwischen mit einer als Ersatzreligion praktizierten Verkehrspolitik zur Bevorzugung eines Klientels zu tun hätten, das insbesondere gegen die Automobilwirtschaft eingesetzt wird.
Galt früher der Mercedesstern als eingebaute Vorfahrt, so wird inzwischen dem Fahrrad diese Eigenschaft zugedacht und entsprechende Verhaltensweisen kann man tagtäglich auf den Gehwegen und Fußgängerüberführungen erleben.
Ich bin als Schüler jeden Tag auf der Straße vom Westen Böckingens in die Mittelschule an der Dammstraße gefahren und wurde von einem Streifenpolizisten verwarnt, wenn ich wie andere auch über die damals als Fußweg ausgewiesene Kanalbrücke gefahren bin, aber daß heute die zunächst gute Förderung des Radfahrens derartige Auswüchse annimmt, daß beispielsweise die Badstraße im Bereich des Kauflandes mit Pfosten abgesperrt wird, daß keine auch nicht mehr fahrradtaugliche Anlieger aus Altböckingen mehr mit ihrem Auto dorthin fahren können, sondern umweltbelastend den Umweg über Sonnenbrunnen und die Karlsruher Straße benutzen müssen, ist schon Ausdruck übertriebener Ideologie.
Das gilt zumal dann, wenn nun eine einstmals mit NATO-Mitteln gebaute panzertaugliche Erwin-Fuchs-Brücke nun ihrer Aufgabe gemäß wohl demnächst nur noch mit gepanzerten Fahrrädern befahrbar sein wird, Fragezeichen?
Und wenn dann ein neuer Radweg gebaut wird, zweispurig wohlgemerkt, der dann von Biberach nach Bonfeld an der Markungsgrenze im Nirwana endet und das nur dem Umstand geschuldet ist, daß es dafür Zuschuß gibt statt die Mittel für die Saarlandstraße freizugeben, dann endet bei uns die Bereitschaft, solches einfach nur zur Kenntnis zu nehmen.
Ich war vor Kurzem wieder einmal in meiner zweitliebsten Stadt Paris und durfte mir dort auch den Verkehr ansehen.
Und siehe da:
Selbst im Menschengewühl in den engen Straßen um die Sacre Coeur auf Montmartre fuhren mittendrin problemlos Autos und Zweiräder nebeneinander her.
Unvorstellbar bei unseren nur den Zuschüssen frönenden Verkehrsplanern.
Armes Heilbronn und so viel dazu.
Ganz im Gegensatz dazu hat es die Verwaltung aber nicht eilig, wen ein sinnvolles Projekt wie der Rad- und Fußweg durch den Lerchenbergtunnel umgesetzt werden soll.
Da visiert man das Jahr 2038 bis zur Fertigstellung an, das heißt auf gut Deutsch nichts anderes als die Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleinstag.
Wir sind da anderer Auffassung und der Meinung, daß dieses Projekt in der Prioritätenliste deutlich um mindestens 10 Jahre beziehungsweise unmittelbar nach Freigabe von Zuschußmitteln vorgezogen werden muß.
Einen entsprechenden Antrag haben wir vorgelegt und bitten um Zustimmung.


StR Alfred Dagenbach zu DS 151 – Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse/Lerchenbergtunnel

[Anrede]

Ich hatte ja vor fast genau vor einem Jahr den in der damaligen Drucksache 264 gestellten zum Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse/Lerchenbergtunnel begründet und könnte heute zu dieser heute vorliegenden Vorplanung mit Kostenschätzung und Vorprojektbeschluss alles nochmals wiederholen, was ich damals zugunsten dieses aus bürgerschaftlichem Engagement hervorgegangenen Vorhabens argumentiert hatte.
Das möchte ich mir heute unter Hinweis darauf ersparen, denn die vorgelegte Drucksache bestätigt im Grunde alles, was ich damals dazu gesagt habe, insbesondere, was die Kosten und vor allem die Zuschüsse und die Machbarkeit betrifft.
Allerdings bedaure ich, daß nicht wenigstens einmal der Bauausschuß sich den Tunnel angesehen hat und ich bin nach wie vor der Meinung, daß der Gemeinderat sich diesen mit eigenen Augen ansehen sollte, auch um manche übertriebene negative Zweckbehauptung, als ob da Wasser und Steine en masse von der Decke kämen, die Spitze zu nehmen.
Fakt ist nämlich, daß sich der Tunnel in einem überraschend guten Zustand befindet und schon ein einfacher Bohlenweg auf den Gleisen ihn nutzbar machen könnte.
Wir empfehlen, die Tunneltrasse vorgezogen umzusetzen, wenn die Grundstücksfragen der übrigen Trasse parallel zur Sontheimer Straße nicht zeitgerecht geklärt werden können.
Insgesamt können wir uns aber hier im Gegensatz zu manchen anderen Projekten eine Rad- und Fußwegverbindung über die Bottwarbahntrasse bis zum Pfühlpark auch als einen sehr attraktiven Erholungsraum in der Stadt vorstellen, denn die ehemalige Bahntrasse führt derzeit ein Eigenleben als verstecktes Kleinod parallel zur stark befahrenen Sontheimer Straße, das man gut als ruhigen Rad- und sogar Spazierweg nutzen könnte.
Deshalb wundern wir uns, wie bereits gesagt, darüber, daß es die Stadtverwaltung mit der Umsetzung überhaupt nicht eilig haben will und beantragen, daß umgehend Fördermittel beantragt werden und unmittelbar entsprechend der Zusage mit der Umsetzung begonnen wird.
Außerdem soll der verbleibende Eigenanteil der Stadt im Haushalt eingestellt werden.“
Ansonsten nehmen wir diesen Antrag zur Kenntnis.
Vielen Dank.


StR Michael Seher zu DS 240/241 – Bebauungsplan 49A/29 Sontheimer Landwehr

[in Bearbeitung]


StR Alfred Dagenbach zu DS 240/241 – Abwasser- und Abfallgebühren

[Anrede]

Die beide Drucksachen 240 und 241 befassen sich mit der Erhöhung der Gebühren für das Abwasser und den Abfall, dabei gehen wir davon aus, daß in beiden Fällen die Vorschriften zur kostendeckenden Gebührenerhebung eingehalten werden und stimmen daher auch zu.
Dies bedarf dennoch unserer besonderen Aufmerksamkeit, denn immerhin wird ja im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft nicht erst in den letzten 5 Jahren stets ein Gebührenüberschuß weitergeschoben, von dem stets der Überschuß des fünft-letzten Jahres in der Kalkulation des nächsten Jahres einfließt.
Das geschieht keinesfalls als Bonbon für die Verbraucher, wie es gerne dargestellt wird, sondern weil es gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, daß spätestens nach 5 Jahren Überschüsse zu erstatten oder zu verrechnen sind.
In der Zwischenzeit ist das ein hervorragendes zinsloses Darlehen, das die Heilbronner Bürger den Entsorgungsbetrieben gewähren.
Im Klartext handelt es sich allein beim Abwasser aus den Wirtschaftsjahren 2019 bis 2021 um Gebührenüberschüsse in Höhe von rund.5 Millionen Euro, um rund 8 Millionen bei den Deponiegebühren und rund 3,6 Millionen Abfallgebühren – also insgesamt 16,6 Millionen Euro – und das zinslos..
Dabei ist 2022 und das laufende Jahr noch garnicht eingerechnet.
Unser besonderer Dank gilt daher den fleißigen Gebührenzahlern, die damit ihren Beitrag zur Liquidität unserer Entsorgungsbetriebe leisten…

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