Gemeinderat am 15.5.2023

  • Ermächtigungsreste
  • Forsteinrichtungswerk
  • Schülerbeförderung zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
  • Klingenäcker
  • Redaktionsstatut der Stadtzeitung

Es gilt das gesprochene Wort – StR = Stadtrat


StR Dr. Raphael Benner zu DS 117 – Ermächtigungsreste

[Anrede]

Die AfD Fraktion bedankt sich für Vorlage der ausführlichen Drucksache.
Die wesentlichen positiven Zahlen im Jahresabschluß wurden von den Vorrednern genannt.
Ausgabeermächtigungsreste sind zu 66,2 % bereits bewirtschaftet, d. h. es sind dies sogenannte Verpflichtungsreserven.
Im Vorjahr lag der Wert der bereits bewirtschafteten Maßnahmen bei 53,4 %.
Für uns bedeutet das, dass die Verwaltung aufgeholt hat und auf dem richtigen Weg ist.
Um das Problem mit den Ermächtigungsresten jedoch zu beseitigen, muss sich auch der Gemeinderat bei neuen Maßnahmen mäßigen.
Bei der ersatzlosen Streichung von Maßnahmen hat es vor allem die Feuerwehr erwischt.
Wurde das mit der Feuerwehr besprochen? In der Regel sind Ausrüstungsinvestitionen bei der Feuerwehr unverzichtbar, um diese up to date und einsatzfähig zu halten.
Die erfreuliche Entwicklung beim Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltung hat dazu geführt, dass Darlehen in Höhe von 44.200.000 nicht aufgenommen werden mussten.
Diese Entwicklung sollte auch in Zukunft anhalten, indem auf sinnlose Investitionen zur CO2 Vermeidung verzichtet wird. Vielen Dank.


StRin Franziska Gminder zu DS 93 – Forsteinrichtungswerk

[Anrede]

Wie heute die Heilbronner Stimme berichtet, fand am letzten Mittwoch eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses über das Forsteinrichtungswerk mit anschließender Waldbegehung statt, an welchen Veranstaltungen ich teilgenommen habe.
Zuerst möchte ich sehr herzlich Frau Eva Korn-Allen, Revierleiter Hans Steiner und Förster Herrn Schmutz für ihre sehr informativen und interessanten Vorträge danken, die uns einen tiefen Einblick in das Heilbronner Waldrevier schenkten.
Heilbronn verfügt über ca. 1.000 ha Stadtwald. Für die kommenden 10 Jahre sind Walderhalt und seine Verjüngung das Ziel.
Durch den Wegfall der Deponie Vogelsang ging die Waldfläche um etwa 30 ha zurück und konnte leider nur um 6,5 ha durch Zukäufe und Neuaufforstung ergänzt werden.
Für die Zukunft ist eine Weiterentwicklung von Mischbeständen mit wärmeverträglicheren Baumarten geplant.
Der bisherige starke Eichenbestand soll weiter erhöht werden, verstärkt durch Linde, Robinie, Elsbeere, Schwarznuß, Eßkastanie und weitere Obstbäume, wie Wildkirsche, -Birne.
Der bisherige Nadelbaumbestand soll verringert werden, da Fichte und Douglasie weniger wärmeverträglich sind.
Die Jungbestandspflege wird auf 240 ha ( rund einem Viertel des Gesamtbestands) ausgeweitet.
Dort sollen 43 ha durch Naturverjüngung erfolgen, auf ca. 20 ha durch Anbau.
Durch den hohen Aufwand für die zu pflegenden Jungbestände wird auch in Zukunft kein positiver Ertrag der Waldnutzung erreicht werden.
Bisher liegt das Defizit bei € 362/ ha.
Auch das zu befürchtende , von der Regierung bundesweit geplante Verbrennungsverbot von Holz und Pellets wird den bisher gewinnbringenden Brennholzverkauf beenden, so daß die daraus erzielten Gewinne entfallen werden.
In den letzten 10 Jahren wurde 91 % des Holzeinschlags genutzt.
Die vollzogene Verjüngungsfläche betrug 110 ha ( ds 4-fache der Planung).
Bei Pflanzung das 8-fache. Das Defizit war 362€ / ha.
In Zukunft wird der forstliche Hiebsatz von 5,5 Efm/ ha auf 4,7 Efm/ha gesenkt, um nicht zuviele Freiflächen zu schaffen.
Resumée:
Der Wald hat soziale, ökologische und ökonomische Aufgaben zu erfüllen, wobei die Erholungsvorsorge und die ökologische Funktion an der Spitze stehen sollten.
Das ökonomische Defizit sollten wir im Interesse der Allgemeinheit in Kauf nehmen. Wir von der AfD stimmen der Genehmigung zu.
Vielen Dank!


StR Alfred Dagenbach zu DS 87 – Schülerbeförderung zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

[Anrede]

Es ist für uns selbstverständlich, daß wir die Eltern der zu den Schwächsten der Gesellschaft gehörenden Kinder so gut als möglich entlasten.
Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der Stadtverwaltung aus der Drucksache, soweit es die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren betrifft und bedanken uns auch für die nachgereichte Zu-Drucksache, die noch einige in der Vorberatung offene Fragen noch einmal veranschaulichen.
Als einzigen Schwachpunkt ist dabei zu sehen,daß nicht allen Eltern der Schüler ab Klasse 5 weiterhin der volle Fahrtkostenzuschuß zugute kommt, denn für nicht benachteiligte Kinder wären keine Zusatzkosten notwendig, wenn sie in die nächsterreichbare Hauptschule gehen könnten.
Da der Schulbesuch in unserem Ländle eigentlich auch kostenlos ist, wäre es nur gerecht, wenn das grünschwarz regierte Länd auch die vorgeblich als sozial versprochene Politik dahingehend auch einlösen würde und sowohl die Betroffenen als auch die Kommunen von den ihnen aufgedrängten Mehrkosten entlasten würde.
Wir bitten dies dort anzumahnen und stimmen der Drucksache zu.


StR Michael Seher zu DS 122 – Klingenäcker

[Anrede]

Wieder einmal steht das Baugebiet Klingenäcker im Fokus des Gemeinderats, diesmal – wie sollte es auch anders sein – nicht nur wegen der Vorabgenehmigung eines Ermächtigungsrestes bei der Maßnahme zur Erschließung des Baugebiets in Höhe von 2.718.400 Euro,
– sondern auch wegen der Erhöhung der Gesamtkosten für die Erschließung gleich mal um 20% von 5 auf 6 Millionen Euro,
– dann nur beim Los 1 der Rettungsgrabungen von 1,1 Millionen um 135.000 auf 1,25 Millionen Euro.
– Weiter steigen die Kosten beiden Tief-/ Straßenbauarbeiten von 2,9 Millionen Euro gleich um 400.000 Euro auf 3,3 Millionen Euro und den Ingenieurleistungen logischerweise gleich mal um 70.000 von 195.000,00 Euro auf 265.000,00 Euro oder 35% und last but probably not least kommen Beleuchtungsanlagen mit 250.000 Euro noch hinzu.
Da wird mit Sicherheit wieder viel Freude bei den Bauwilligen aufkommen, die besonders durch die Rettungsgrabungen nicht nur mit steigenden Erschließungsbeiträgen rechnen dürfen, sondern deswegen auch erhöhte Folgekosten bei ihren eigentlich längst bezogen geglaubten Häusern erwarten dürfen.
Deswegen wäre es das Mindeste, wenn sie nach dem Verursacherprinzip die Kosten für diese archäologische Grabungen statt sie auf die Bauherren abzuwälzen, vom Land in vollem Umfang erstattet bekommen würden.
Immerhin sind uns inzwischen mehrere Fälle bekannt, bei denen es zu erheblichen Problemen bei der Finanzierung gekommen ist.
Sie, Herr Bürgermeister Ringle, erklärten dazu auf die entsprechende Frage meines Kollegen Alfred Dagenbach im Bauausschuß, dies sei den Bauherren von Anfang an klar gewesen.
Dem widersprechen unseren Informationen zufolge aber nicht nur die Beschwerden aus den Kreisen der privaten Eigentümer.
Nun ist aber nicht zu erwarten, daß Sie in ihrer noch kurzen Amtszeit über alle Details vollumfänglich im Bilde sind, aber auf Anfrage vom 30.11.2020 erhielten wir nach mehrfachem Nachfragen – wir wissen aus teils langjähriger Erfahrung: je unangenehmer die Anfrage, umso länger muß man warten – erhielten wir schließlich und endlich entgegen den Vorschriften nach 104 Tagen schriftlich die Antwort, daß die Grundstückseigentümer am 27. 10.2020 im Vorfeld dieser Untersuchung darüber in Kenntnis gesetzt wurden, daß vom 03.11. bis 17. 12.2020 archäologische Voruntersuchungen im Baugebiet stattfinden werden.
Zuvor war offiziell lediglich das Vorhandensein einer Viereck-Schanze bekannt, mehr angeblich nicht.
In der Antwort heißt es, ich zitiere:
„Bei den Voruntersuchungen wurde im 8 m Raster des Vorhandenseins von Denkmalsubstanzen in 2 m breiten Schürfen geprüft und das Baugebiet im Ergebnis nachweislich als Kulturdenkmal in Gänze bestätigt.“
Und jetzt weiter, Achtung: „Weitere Ausdehnungen der Grabungen sind nicht zu erwarten, da das gesamte Baugebiet betroffen ist und nach Abschluss der Arbeiten frei von Archäologie sein wird. Hierzu wird das Gebiet in zwei Bereiche unterteilt und in Fachlosen ausgeschrieben. Unterschiedliche Zeitinanspruchnahmen bei Parallelarbeiten ermöglichen es jedoch, dass evtl. bereits nach einem halben Jahr die ebenfalls gesplitteten Erschließungsarbeiten folgen können.“
Auf die Frage, wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist, kam die Antwort:
„Je nach Fortschritt der Rettungsgrabungen in Abhängigkeit der Funde ist evtl. ein Baubeginn der Erschließungsarbeiten noch in 2021 möglich.“
Damit ist aber doch klar, daß die Käufer oder Eigentümer zuvor weder mit diesen Kosten noch mit diesen Verzögerungen zu ihren Lasten rechnen konnten.
Deshalb wäre es nur allzu recht und billig, wenn sich das Landesamt für Denkmalpflege auch diese Kosten übernehmen würde.
Schreibt es doch selbst auf seiner Webseite unter dem Zwischentitel „Archäologische Voruntersuchungen“, ich zitiere:
„Ähnlich wie in anderen Bundesländern wird auch in Baden-Württemberg das Veranlasserprinzip angewendet. Das bedeutet, dass Investoren und
Vorhabenträger im Rahmen des Zumutbaren an der Finanzierung der Prospektionen beteiligt werden. Das Landesamt für Denkmalpflege bietet in diesem Rahmen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen an, mit der die Fristen für die Untersuchungen und die Kostenbeteiligung des Veranlassers geregelt werden.“
Davon haben wir bisher nichts gehört.
Im Übrigen würden wir es begrüßen, wenn wir hier in Heilbronn zum Einen die bei den umfangreichen Grabungen geborgenen Schätze auch zu Gesicht bekommen und schließlich diese in unserem Archäologischen Museumsabteil unterkommen würden.
Diese erneute Ausweitung der Kosten lehnen wir jedoch ab.


StR Alfred Dagenbach zu DS 129 – Redaktionsstatut der Stadtzeitung

[Anrede]

Wiewohl wir über die Entwicklung in Sachen Stadtzeitung nicht glücklich sind, stimmen wir notgedrungen den wohl als Rettungsmaßnahmen zu bezeichnenden Änderungen im Redaktionsstatus zu.
Die ursprüngliche Intention, daß alle Bürger der Stadt regelmäßig über das Geschehen vor allem im und um das Rathaus informiert werden sollen, wurde leider im laufe der Zeit immer mehr verwässert.
Zunächst sollten alle Haushalte, egal mit oder ohne Abonnement der sie mit der Verteilung beauftragten Tageszeitung versorgt werden.
Das funktionierte schon recht früh nicht mehr so richtig.
Dann bekamen die Stadtzeitung jene nicht mehr,die keine Werbeblätter mehr haben wollten, mit dem entsprechenden Aufkleber aber keinesfalls die nichtkommerzielle Stadtzeitung gemeint haben.
Der insgesamt wirklich gelungene und an den vorherigen Mief eines trockenen Amtsblatts durch nichts mehr erinnernde Stil kam nämlich recht gut an
Aber nun macht uns die Verteilerstrategie einen Strich durch die Rechnung, so daß wir gezwungen sind, neue Wege zu gehen.
Leider ist nun zu erwarten, daß sie künftig nicht mehr die zu Beginn gewollte breit gestreute bürgernahe Informationsquelle wie bisher sein wird.
Denn: auch wenn sie neben der Auslage in Bürgerämtern oder als Beilage der Tageszeitung und über das Internet verbreitet wird, so wissen wir alle, daß dies alles dem ursprünglichen Ziel weiter entfernt sein wird, als je zuvor.
Wir regen daher an, die Ausgaben nicht nur in den Bürgerämtern auszulegen, die man weitestgehend nur bei einem notwendigen Gang zum Amt aufsucht – wer geht schon von Böckingen-Süd wegen der Stadtzeitung extra zum Bürgeramt am Sonnenbrunnen – sondern auch – wie schon im Verwaltungsausschuß bereits angeregt – in den Lebensmittelgeschäften, die regelmäßig aufgesucht werden und stimmen, wie bereits gesagt, notgedrungen der Drucksache zu.
Eines Extra-Schauantrages hätte es dazu nicht bedurft.

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